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Nutzungsbedingungen
Liebe Kunden,
im Folgenden möchten wir Sie auf einige Pflichten ihrerseits hinweisen, wenn sie Mieter einer Hüpfburg sind. Sie übernehmen als Mieter die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit der Nutzung einer Hüpfburg entstehen können. Sie bekommen von uns Hüpfburgen, welche im gebrauchsfähigen Zustand sind. Andererseits ist der Vermieter unverzüglich über Defekte oder sonstige Mängel zu benachrichtigen. Mit einem Funktionsmangel ist die Hüpfburg sofort außer Betrieb zu nehmen. Eine Haftung bei Funktionsmängeln übernimmt der Vermieter nicht. Sollte die Hüpfburg oder das Zubehör beschädigt oder verschmutzt werden haftet der Mieter. Eventuelle Folgekosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Sicherheitshinweise
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Die Hüpfburg ist nur für Kinder ab vier Jahren geeignet.
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Während der Nutzung muss die Hüpfburg durch einen Erwachsenen beaufsichtigt werden.
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Die Hüpfburg darf weder mit Schuhen noch mit Spitzen, scharfen oder heißen Gegenständen betreten werden. Weiter sind Getränke, Speisen, Süßigkeiten, Kaugummis oder Ähnliches auf der Hüpfburg verboten.
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Brillenträger müssen bei Nutzung ihre Brille absetzen.
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Klettern an den Netzen oder Wänden ist untersagt.
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Nicht bei schlechter Witterung (Regen, Wind, Gewitter…) benutzen. In diesem Fall ist die Hüpfburg abzubauen.
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Bei Funktionsstörungen des Gebläses oder auch der Stromversorgung ist die Hüpfburg unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, sowie die Spannungsversorgung zu trennen.
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Es ist auf eine „friedliche“ Nutzung der Kinder bei Benutzung der Hüpfburg zu achten. Schubsen, raufen oder Ähnliches sind verboten.
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Die Benutzung ist auf eigene Gefahr. Eltern/Mieter haften für ihre Kinder.